Struktur/Organe - SVGG Hirschlanden-Schöckingen

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Die Struktur und die Organe
in unserem Verein
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... die hier aufgeführten Darstellungen und Ausführungen basieren auf der Satzung und den verschiedenen Ordnungen der SVGG, die hier im Internet abgerufen werden können. Die organisatorische Basis bilden die Organe (Satzung §9) des Vereins.

- Mitgliederversammlung  
  - Delegiertenversammlung  
  - Vorstandschaft  
  - Beirat  
  - Hauptausschuss
  - Jugendversammlung
  - Ehrenrat

Die Organe der SVGG

Mitglieder-
versammlung
- Ist die Versammlung aller ordentlichen Mitglieder und wird vom Vorstand einberufen
- Sie ist zuständig für: Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Änderung des Vereinszwecks, Verschmelzung oder Fusion mit anderen Vereinen.
Delegierten-
versammlung
- Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:
den gewählten Vertretern sämtlicher Abteilungen und Freizeitgruppen (nur ordentliche Mitglieder), den Vertretern angeschlossener Gruppen, der Vorstandschaft, den Abteilungsleitern, den Vertretern der Jugendversammlung.
- Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
Genehmigung der Jahresberichte, Genehmigung des Rechnungsabschlusses, Genehmigung des Haushaltsplans, Bestätigung der Ausschüsse und ihrer Ordnungen, Entlastung der Vorstandschaft, Wahl der Vorstandschaft, Bestätigung der Ressortvorstände, Wahl des Ehrenrates, Wahl der Revisoren, Bestätigung des Beirates, Zustimmung zu Grundstücksgeschäften und Kreditaufnahmen, soweit diese mehr als 50% des jährlichen Beitragsaufkommens des Vereins (ohne Abteilungsbeiträge) ausmachen, Festsetzung des Vereinsgrundbeitrages, der Vereinsaufnahmegebühr, Beschlussfassung über die Ehrenordnung, die Jugendordnung und die Finanzordnung, Beschlussfassung über Anträge.
Vorstand > Zusammen-
setzung
- Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Sie müssen Vereinsmitglieder sein und sind untereinander gleichberechtigt. Jeweils 2 Vorstände vertreten den Verein gemeinsam.
- Zur Unterstützung kann der Vorstand Ressorts einrichten.
- Näheres regelt der Geschäftsverteilungsplan, der vom Vorstand erstellt wird.

Die Organe der SVGG

Beirat
- Besteht aus mind. 3, max. 9 Personen die vom BGB-Vorstand bestellt werden und berät diesen.
- Der Beirat soll den Verein dabei unterstützen, Kontakte im Bereich Wirtschaft, Industrie und Kommune herzustellen und zu pflegen, die der Umsetzung der Vereinsziele dienen.
Hauptausschuss
- Besteht aus: den Abteilungsleitern, den Sprechern der Freizeitgruppen, den Jugendsprechern, der Vorstandschaft.
- Der Hauptausschuss berät die Vorstandschaft. Er behandelt Vereinsangelegenheiten und leitet Beratungsergebnisse in Form von Empfehlungen zur Beschlussfassung an die Vorstandschaft weiter.
Jugend-
versammlung
- Setzt sich zusammen aus Mitgliedern bis 18 Jahren zusammen.
- Ist zuständig für: Wahl der Jugendsprecher, Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten, Genehmigung und Verwendung des für die, Jugendarbeit zur Verfügung stehenden Haushalts außerhalb der Abteilungen, Erarbeitung einer Jugendordnung.
Ehrenrat
- Der Ehrenrat setzt sich aus fünf Mitgliedern verschiedener Abteilungen und bis zu drei Stellvertretern zusammen. Er wird auf zwei Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt. Der Ehrenrat behandelt die ihm nach der Ehrenordnung übertragenen Aufgaben. Er entscheidet über Widersprüche gegen Ausschlussbeschlüsse der Vorstandschaft.
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